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BVerwG, 19.02.1960 - VII C 17.59 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 13.09.1956 - 17 IV 56
- BVerwG, 19.02.1960 - VII C 17.59
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 11.10.1956 - I C 179.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 19.02.1960 - VII C 17.59
Wenn sich die Verkehrsbehörde ihre Meinung über diese Voraussetzung im Einzelfalle unter Berücksichtigung der allgemeinen Verkehrsgestaltung, im wesentlichen also auf Grund von verkehrspolitischen und verkehrswirtschaftlichen Erwägungen gebildet hat, so hat sie eine Entscheidung nach ihrem Ermessen getroffen, weil sie sich damit von mehreren Lösungen, von denen jede für sich im Sinne des öffentlichen Verkehrsinteresses Vorzüge besitzen kann, zu der nach ihrer Auffassung diesem Interesse am besten entsprechenden Regelung entschlossen hat (vgl. hierzu die Ausführungen des I. Senats im Urteil vom 11. Oktober 1956, BVerwGE 4, 89, denen sich der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 30. Oktober 1959 - BVerwG VII C 19.59 - und vom 20. November 1959 - BVerwG VII C 11.59 - angeschlossen hat). - BVerwG, 30.10.1959 - VII C 19.59
Der unbeschränkten Rechtskontrolle unterliegende und lediglich auf …
Auszug aus BVerwG, 19.02.1960 - VII C 17.59
Wenn sich die Verkehrsbehörde ihre Meinung über diese Voraussetzung im Einzelfalle unter Berücksichtigung der allgemeinen Verkehrsgestaltung, im wesentlichen also auf Grund von verkehrspolitischen und verkehrswirtschaftlichen Erwägungen gebildet hat, so hat sie eine Entscheidung nach ihrem Ermessen getroffen, weil sie sich damit von mehreren Lösungen, von denen jede für sich im Sinne des öffentlichen Verkehrsinteresses Vorzüge besitzen kann, zu der nach ihrer Auffassung diesem Interesse am besten entsprechenden Regelung entschlossen hat (vgl. hierzu die Ausführungen des I. Senats im Urteil vom 11. Oktober 1956, BVerwGE 4, 89, denen sich der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 30. Oktober 1959 - BVerwG VII C 19.59 - und vom 20. November 1959 - BVerwG VII C 11.59 - angeschlossen hat). - BVerwG, 20.11.1959 - VII C 11.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 19.02.1960 - VII C 17.59
Wenn sich die Verkehrsbehörde ihre Meinung über diese Voraussetzung im Einzelfalle unter Berücksichtigung der allgemeinen Verkehrsgestaltung, im wesentlichen also auf Grund von verkehrspolitischen und verkehrswirtschaftlichen Erwägungen gebildet hat, so hat sie eine Entscheidung nach ihrem Ermessen getroffen, weil sie sich damit von mehreren Lösungen, von denen jede für sich im Sinne des öffentlichen Verkehrsinteresses Vorzüge besitzen kann, zu der nach ihrer Auffassung diesem Interesse am besten entsprechenden Regelung entschlossen hat (vgl. hierzu die Ausführungen des I. Senats im Urteil vom 11. Oktober 1956, BVerwGE 4, 89, denen sich der erkennende Senat in seinen Urteilen vom 30. Oktober 1959 - BVerwG VII C 19.59 - und vom 20. November 1959 - BVerwG VII C 11.59 - angeschlossen hat).